Pflegegeld bei Pflegegrad 3: So viel Geld gibt es 2026

In Deutschland leben derzeit rund 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben etwa 29,6 Prozent dieser Personen den Pflegegrad 3. Ein großer Teil der Pflege findet im häuslichen Umfeld statt: Rund 85,9 Prozent aller Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 werden zu Hause versorgt. Bei Pflegegrad 3 liegt dieser Anteil bei etwa 82 Prozent, was rund 1,39 Millionen Menschen entspricht.

Besonders wichtig ist dabei die Rolle der Angehörigen. Wird die Pflege überwiegend durch Familienmitglieder oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt, besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Doch wie hoch fällt diese Leistung im Jahr 2026 aus und wer kann sie genau erhalten?

Pflegegeld: Voraussetzungen und Anspruch im Überblick

Das Pflegegeld ist eine zentrale Leistung der Pflegeversicherung und richtet sich an Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld gewährleistet wird – beispielsweise durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen.

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Wer erhält Pflegegeld?

Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht grundsätzlich ab Pflegegrad 2. Die Höhe der Leistung ist dabei gestaffelt und richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Dabei spielt es keine Rolle, ob die versicherte Person gesetzlich oder privat versichert ist – die Leistungen werden in beiden Fällen durch die Pflegeversicherung erbracht.

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Aktuellen Zahlen zufolge werden rund 3,1 Millionen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 ausschließlich durch Angehörige betreut. Diese Personen erhalten in voller Höhe Pflegegeld. Weitere 1,1 Millionen Pflegebedürftige werden teilweise oder vollständig durch ambulante Pflegedienste unterstützt und haben Anspruch auf eine sogenannte Kombinationsleistung.

Kombinationsleistung einfach erklärt

Die Kombinationsleistung ist eine Mischform aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Wenn Pflegebedürftige professionelle Pflegeleistungen nur teilweise in Anspruch nehmen, erhalten sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Diese Regelung ist im § 38 SGB XI festgelegt und ermöglicht eine flexible Kombination aus familiärer und professioneller Pflege.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026

Im Zuge der Pflegereform wurde das Pflegegeld zuletzt angepasst: Zum 1. Januar 2024 erfolgte eine Erhöhung um 5 Prozent, gefolgt von weiteren 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025. Eine weitere Anpassung ist erst wieder für das Jahr 2028 vorgesehen.

Monatlicher Betrag für Pflegegrad 3

Für das Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 weiterhin 599 Euro pro Monat. Diese Zahlung erfolgt in der Regel am ersten Werktag eines Monats und kann frei verwendet werden. Es gibt keine Zweckbindung, sodass die Mittel flexibel für die Organisation der Pflege eingesetzt werden können.

Etwa 33 Prozent der Pflegebedürftigen, die ausschließlich von Angehörigen betreut werden, fallen in den Pflegegrad 3. Das entspricht mehr als 1,02 Millionen Menschen, die monatlich diese Leistung erhalten.

Anteiliges Pflegegeld bei Kombination mit Pflegedienst

Viele Pflegebedürftige entscheiden sich für eine Kombination aus familiärer Pflege und professioneller Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. In diesem Fall reduziert sich das Pflegegeld anteilig, abhängig davon, wie stark die Pflegesachleistungen genutzt werden.

Wie wird das anteilige Pflegegeld berechnet?

Die Berechnung erfolgt prozentual. Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto geringer fällt das Pflegegeld aus. Die Abstufung erfolgt in 10-Prozent-Schritten, wodurch eine flexible Anpassung an die individuelle Pflegesituation möglich ist.

Übersicht der Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3 (2026)

Pflegeanteil Angehörige : Pflegedienst – Pflegegeld – Pflegesachleistung – Gesamtleistung

0 : 100 – 0 € – 1.497 € – 1.497 €

10 : 90 – 59,90 € – 1.347,30 € – 1.407,20 €

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20 : 80 – 119,80 € – 1.197,60 € – 1.317,40 €

30 : 70 – 179,70 € – 1.047,90 € – 1.227,60 €

40 : 60 – 239,60 € – 898,20 € – 1.137,80 €

50 : 50 – 299,50 € – 748,50 € – 1.048 €

60 : 40 – 359,40 € – 598,80 € – 958,20 €

70 : 30 – 418,30 € – 449,10 € – 868,40 €

80 : 20 – 479,20 € – 299,40 € – 778,60 €

90 : 10 – 539,10 € – 149,70 € – 688,80 €

100 : 0 – 599 € – 0 € – 599 €

Insgesamt betrifft diese Kombination laut Statistik rund 364.000 Menschen mit Pflegegrad 3.

Wichtige Hinweise für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 dürfen grundsätzlich noch ein Fahrzeug führen, allerdings kann dies je nach gesundheitlichem Zustand eingeschränkt sein. Zudem besteht bei einem Klinikaufenthalt unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Begleitperson, die unterstützend zur Seite steht.

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Die Pflegeleistungen in Deutschland bieten somit eine wichtige finanzielle Unterstützung, insbesondere für Familien, die die Pflege selbst übernehmen. Dennoch bleibt die individuelle Planung entscheidend, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

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Author: Ruth Moore

Ruth MOORE is a dedicated news content writer covering global economies, with a sharp focus on government updates, financial aid programs, pension schemes, and cost-of-living relief. She translates complex policy and budget changes into clear, actionable insights—whether it’s breaking welfare news, superannuation shifts, or new household support measures. Ruth’s reporting blends accuracy with accessibility, helping readers stay informed, prepared, and confident about their financial decisions in a fast-moving economy.